KOSTEN

Die Kosten der Behandlung sind abhängig vom notwendigen Zeitaufwand. Dieser wird vor der Behandlung an individuellen Voraussetzungen wie dem Entzündungsstadium und der Anatomie des Zahns bemessen.

Eine technisch so anspruchsvolle und individuelle Behandlung ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht in vollem Umfang vorgesehen, und dies nur wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Zahns erfüllt sind. Die Kosten sind daher von den Patienten zu tragen. Die Behandlungskosten werden jedoch von den privaten Krankenversicherungen bzw. von einer Zusatzversicherung für Endodontie erstattet.

Vor Beginn der Behandlung wird daher für Ihren individuellen Fall ein detaillierter und verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.